Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kunden von Verhaltenstrainings, Schulungsleitungen, Moderationen – sowie Coaching-Leistungen durch Andreas Pfaff-Visualdenker.
- Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Andreas Pfaff, ausschließlich vertreten durch den Inhaber Andreas Pfaff, gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Andreas Pfaff ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Aufheben des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
- Vertrag/Projektauftrag
Grundlage der Geschäftsbeziehungen sind der jeweilige Vertrag, Projektauftrag oder entsprechende Auftragsbestätigungen, in denen die vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Ergänzend gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Angebote von Andreas Pfaff sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag nach Zugang bei Andreas Pfaff gebunden.
- Leistungen und Honorare
Grundlage der Abrechnung ist die Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Andreas Pfaff. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, entsteht der Honoraranspruch von Andreas Pfaff für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde und es gilt ein Tagessatz/Tageshonorar in Höhe von 1.650 Euro, exklusive Nebenkosten. Andreas Pfaff ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes angemessene Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von Andreas Pfaff, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Andreas Pfaff.
- Nebenkosten
Neben der vereinbarten Vergütung hat Andreas Pfaff Anspruch auf Ersatz seiner kundenbezogenen Spesen und Auslagen sowie sämtlicher erforderlicher Fremdkosten:
4.1. Auslagen
Kosten, die Andreas Pfaff zur Erfüllung des Auftrages für den Kunden entstehen, werden vom Kunden vollständig übernommen, sofern diese den Umständen entsprechend angemessen waren. Zu den Reisekosten zählen: KFZ-, Taxi-, Schiff- und Fährfahrten, Bahn- und Flugzeugtransfers und alle in diesem Kontext anfallenden Gebühren und Steuern, Übernachtungskosten, Frühstück und Abendessen bei Übernachtung oder längeren Reisezeiten, sowie Mahlzeiten im Allgemeinen.
Als angemessene Kosten im Inland sollen gelten:
- KFZ 0,65 € pro gefahrenen Kilometer: gegen Eigenbeleg
- Taxi /sonstiges: gegen Beleg
- Bahnfahrten: 1. Klasse alle Strecken, gegen Beleg
- Flüge Inland: Economy-Class, gegen Beleg
- Übernachtungen bis 175,00 € für ein Einzelzimmer, gegen Beleg
- Verköstigung – Tagessatz 65 €, gegen Eigenbeleg, sofern nicht durch alternative Verköstigung Seitens des Kunden gedeckt.
- Für Reisen ins Ausland werden fallweise angemessene Sätze definiert.
4.2. Fremdkosten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Fremdkosten, die Andreas Pfaff im Rahmen seines Auftrages anfallen, zu tragen. Hierzu stellt Andreas Pfaff entsprechend dem Vergütungsmodus entweder nach Projekt- oder Monatsende eine Fremdkostenrechnung gegen Vorlage aller Originalbelege auf. (2) Dem Kunden werden vor Beginn jeder kostenverursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form unterbreitet, sofern diese nicht bereits Bestandteil der Honorar- und Budgetkalkulation sind. (3) Alle von Andreas Pfaff erwachsenen Fremdkosten und Auslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die angebotenen um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Andreas Pfaff den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben zur Künstlersozialkasse werden bei der Beauftragung entsprechend qualifizierter Freiberufler (z.B. Werbetexter, Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Künstler, etc.) dem Kunden weiter belastet. (4) Soweit Andreas Pfaff im Auftrage des Kunden zur Leistungserfüllung notwendige Verpflichtungen gegenüber Dritten eingegangen ist, die über das Laufzeitende des vereinbarten Auftrages hinausgehen, erklärt sich der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende zu erfüllen.
- Kündigung / Stornieren oder Ändern von Aufträgen
Im Falle des Rücktritts eines Vertragspartners oder bei Änderungen der Aufträge hat Andreas Pfaff Anspruch auf angemessene Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Leistungen und Fremdkosten in der von Andreas Pfaff jeweils nachgewiesenen Höhe. Mehrkosten, die durch die Änderung ordnungsgemäß erteilter, nicht mangelhaft ausgeführter Projektaufträge entstehen, werden dem Kunden mitgeteilt und sind von ihm zu tragen.
- Rücktritt vom Auftrag durch Andreas Pfaff
Andreas Pfaff ist ebenfalls berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls:
- Aufträge des Auftraggebers für Schulungen, Trainings, Seminare oder Coachings inhaltlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder ethischen und moralischen Grundlagen zuwiderlaufen;
- der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
Andreas Pfaff hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Andreas Pfaff, deren Mitarbeiter und alle hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Andreas Pfaff schriftlich von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden. Die Ver-schwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
- Nutzungsrecht
Andreas Pfaff überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das exklusive, unwiderrufliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle bekannten Nutzungsarten an sämtlichen im Rahmen des entsprechenden Vertrags entwickelten Ideen, Vorschlägen und Umsetzungen, so weit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Dies explizit gilt nicht für Konzepte oder Programme für Schulungen, Seminare, Trainings oder Coaching-Dienstleistungen.
- Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen von Andreas Pfaff sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Beraterleistungen überprüfen lassen. Andreas Pfaff veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
- Termine
Andreas Pfaff bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Das Nichteinhalten der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Andreas Pfaff eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Andreas Pfaff. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Andreas Pfaff. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – auch bei Leistungsausfall von Auftragnehmern von Andreas Pfaff – entbinden Andreas Pfaff jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Insbesondere für den Ausfall von Leistungen in den Feldern Telekommunikationsdienste, Reiseverbindungen, Logistikdienste übernimmt Andreas Pfaff keine Haftung.
- Zahlung
Rechnungen von Andreas Pfaff sind nach Rechnungseingang mit einem Zahlungsziel von 5 Tagen ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent p.a. über dem Basiszinssatz als vereinbart. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur voll ständigen Bezahlung Eigentum von Andreas Pfaff. Wenn Zahlungen für Online Aktivitäten vorschüssig geleistet wurden und diese Aktivitäten stattgefunden haben, besteht bei Zahlungen über die PayPal Option „Waren und Dienstleistungen“, kein Recht auf Rückforderung von Zahlungen.
- Gewährleistung und Schadensersatz
Andreas Pfaff führt alle Schulungs-, Trainings-, Moderationen und Verhaltenstrainings-, Beratungsleistungen sowie jene sich daraus ableitenden Schulungs-, Trainings-, Moderations- und Verhaltenstrainings und Kommunikationsmaßnahmen sowie Trainings, Coachings und Seminare nach bestem fachlichen und sachlichem Wissen und Gewissen durch. Obwohl wir stets bestrebt sind, den bestmöglichen Service zu bieten, übernehmen wir keine Garantie für den Erfolg oder das Ergebnis unserer Seminare und Beratungsleistungen. Der Erfolg hängt von vielen Faktoren ab, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel in der Durchführung der Maßnahmen innerhalb von sieben Werktagen nach Leistung durch Andreas Pfaff schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch Andreas Pfaff zu. Darüber hinaus übernimmt Andreas Pfaff keine Gewähr dafür, dass geplante Wirkungen von Kommunikationsmaßnahmen oder Konzepte im Hinblick, auf Produktabverkäufe, Markterfolge sowie das allgemeine Ansehen, das Image der die Reputation oder ähnliche Ziele des Auftraggebers sich wie konzipiert einstellen. Für daraus abgeleitete Schäden oder Verluste des Auftraggebers übernimmt Andreas Pfaff keine Haftung. Außerdem bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Garantien unberührt.
- Haftung bei Inanspruchnahme des Kunden oder von Andreas Pfaff durch Dritte
Für die Einhaltung der kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von Andreas Pfaff vorgeschlagenen und mit dem Kunden entwickelten Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von Andreas Pfaff vorgeschlagene PR-Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder, wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung von Andreas Pfaff für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet Andreas Pfaff nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für jegliche Schadenersatzforderungen oder Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass Andreas Pfaff wegen eines kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlichen Verstoßes in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde Andreas Pfaff von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat Andreas Pfaff somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen.
- Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Andreas Pfaff und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Verträge anzuwenden.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen Andreas Pfaff und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Andreas Pfaff örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Andreas Pfaff ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
- Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirk-same Bestimmung ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck am nächsten kommt.